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Der Boom der Stiftungen

So viele Stiftungen wie noch nie

1.134 Stiftungen wurden im Jahr 2007 in Deutschland gegründet, berichtet der Bundesverband Deutscher Stiftungen in seinem Geschäftsbericht 2007. Im Vergleich zum Vorjahr mit 899 Neugründungen entspricht dies einer Steigerung von mehr als 26 Prozent. Dies ist ein einmaliger Zuwachs. Noch von 2005 auf 2006 betrug diese Steigerung lediglich zwei Prozent. Der Stiftungssektor hat damit in absoluten Zahlen das stärkste Wachstum seit Gründung der Bundesrepublik erlebt. Grund dafür soll laut Bundesverband die Reform des Stiftungssteuerrechts im September 2007 sein.

Ingesamt gibt es inzwischen in Deutschland 15 449 rechtsfähige Stiftungen.

Die Reform des Stiftungssteuerrechts

Am 21. September 2007 hat der Bundesrat das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet. Im Fokus der Gesetzesreform stehen Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht.

Um dem Reformziel „die Zivilgesellschaft zu stärken und bürgerschaftliches Engagement zu fördern" näher zu kommen, wurde das Spendenrecht vereinfacht und Bürokratie abgebaut. Der Bundesverband hat an der Reform intensiv und erfolgreich mitgewirkt.

Insbesondere für gemeinnützige Stiftungen sieht die Reform weitreichende Verbesserungen vor.

In der Tendenz dürfte das neue Gesetz dazu führen, dass das Grundstockvermögen bereits bestehender Stiftungen weiter gestärkt und neue Stiftungen mit einem höheren Grundstockvermögen ausgestattet werden.

Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. 1. 2007 in Kraft.

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, und es werden nur die Erträge für den Zweck verwendet. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken.

Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten (der auch anders bezeichnet sein kann), es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche Organe und Gremien eingerichtet werden. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige - in Deutschland die häufigste Rechtsform - keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Der juristische Akt der Errichtung einer Stiftung wird ebenfalls als Stiftung bezeichnet, ebenso – allgemeiner – auch die Hergabe von Vermögenswerten, insbesondere für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.

(laut Wikipedia)

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