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Erbschaftssteuer beschlossen

Erben wird für enge Angehörige günstiger

Die Reform der Erbschaftssteuer kann nach jahrelangem Streit zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Der Bundesrat billigte am 5. Dezember 2008 das Gesetz, der Bundestag hatte bereits Ende November zugestimmt. Ehepartner können selbst genutztes Wohneigentum künftig steuerfrei erben.Betriebserben wird die Steuerschuld erlassen, wenn sie die Arbeitsplätze zehn Jahre lang erhalten. "Auch am künftigen Erbschaftssteuerrecht wird kein einziger Betrieb pleite gehen", verteidigte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück die Reform gegen Kritik aus der Wirtschaft.

Neben Ehepartnern werden auch Kinder von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung erben - sofern sie zehn Jahre lang dort wohnen bleiben. Für Enkel und Eltern werden die Freibeträge - die es auch bisher schon gab - deutlich erhöht. Alle übrigen Verwandten und Bekannten, auch Geschwister, Nichten und Neffen müssen dagegen künftig erheblich mehr Steuer zahlen. Für sie gilt nur noch ein Freibetrag von 20 000 Euro. Bisher lagen die Sätze für entfernte Verwandte bei 12 bis 40 Prozent, für alle anderen Erben bei 17 bis 50 Prozent.

 

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