Deutsche Kinderhilfe aus Spenderrat verbannt
Der Deutsche Spendenrat (DSR) hat auf seiner Mitgliederversammlung am 3. Juni die Deutsche Kinderhilfe ausgeschlossen, weil Zweifel an der Gemeinnützigkeit der Organisation bestehen. "Es hat die Anmutung, dass die Konstruktion von Anfang an als Geschäftsmodell angelegt war. Die Gemeinnützigkeit der Deutschen Kinderhilfe insgesamt wird in Frage gestellt", sagte der Spendenexperte des Deutschen Fundraising Verbandes, Christoph Müllerleile, auf Anfrage der Berliner Morgenpost. Es handele sich um "ein selbst versorgendes System, das den Anspruch erhebt, Lobby für schutzbedürftige Kinder zu sein", sagte er der Zeitung. In einem Schreiben an die Deutsche Kinderhilfe - vom Verein auf der eigenen Homepage publiziert - beklagt Müllerleile obendrein eine "Verschleierung der tatschlichen Kostenstruktur innerhalb des Verein-Unternehmensverbundes".
Ähnlich kommentierte der erfahrene Vereinsrechtler Roland P. Weber aus München die Vorgänge, schreibt die Morgenpost. Er könne sagen, "dass nach meinem Eindruck die Umstände (...) darauf schließen lassen, dass das Gewinnstreben bei den Beteiligten (Verein, GmbHs) im Vordergrund steht. Hier liegt die Vermutung nahe, dass der Verein Deutsche Kinderhilfe e. V. unter anderem deshalb gegründet wurde, um einer nicht gemeinnützigen Körperschaft (...) Profite zu verschaffen". Weber verwies zur Klärung auf eine wichtige behördliche Instanz: "Ob ein Verein durch seine Geschäftsführung seine Gemeinnützigkeit gefährdet, prüft und entscheidet das zuständige Finanzamt für Körperschaften."
Vom Vorsitzenden der Deutschen Kinderhilfe wurde dieser Verdacht zurückgewiesen, berichtet menschenfischer.net, der Weblog für (kirchliches) Fundraising. Er verwies darauf, dass die Deutsche Kinderhilfe vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sei. Der Verein wolle nach dem Ausschluss aus dem Spendenrat nun statt dessen versuchen, das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für Soziale Fragen (DZI) zu erwerben. Der Deutsche Fundraising Verband dagegen wies darauf hin, dass die Ethik-Richtlinien des Fundraising von der Kinderhilfe nicht beachtet worden seien.
Ethische Prinzipien im Fundraising
Die 5. internationale Gipfelkonferenz der Fundraiser am 29. März 2008 hat die Wirksamkeit der "Internationalen Erklärung zu Ethischen Prinzipien im Fundraising" bestätigt.
Sie wurden auf dem 4. International Fundraising Summit 2006 verabschiedet. Grundlage war eine Umfrage in 17 Ländern über die jeweils bestehenden Fundraising-Kodizes. Bisher haben 25 Verbände die Richtlinien anerkannt.
Fünf Prinzipien sollten das Handeln eines Fundraisers bestimmen:
EHRLICHKEIT: Fundraiser handeln zu allen Zeiten ehrlich und wahrhaftig, so dass öffentliches Vertrauen geschützt und Unterstützer wie Untersützte nicht irregeführt werden.
RESPEKT/WÜRDE: Fundraiser gehen zu allen Zeiten respektvoll mit ihrer Profession, ihrer eigenen Organisation und der Würde von Unterstützern und Unterstützten um.
INTEGRITÄT: Fundraiser handeln offen und sind sich ihrer Verantwortung für öffentliches Vertrauen bewusst. Sie decken aktuelle oder potenzielle Interessenskonflikte auf und vermeiden persönliche oder professionelle Verfehlungen.
EMPATHIE: Fundraiser arbeiten ihren Zielen entsprechend und ermutigen andere, dieselben professionellen Standards und entsprechendes Engagement zu übernehmen. Sie respektieren die Privatsphäre des Einzelnen, die Freiheit der Wahl und Unterschiedlichkeit.
TRANSPARENZ: Fundraiser fördern die Erstellung klarer, genauer und verständlicher Berichte über ihre Arbeit und den Weg, den Spenden bis zur Verwendung nehmen sowie über Kosten und Angaben.
Das "International Statement of Ethical Principles in Fundraising" kann im vollständigen Text auf der Homepage des Deutschen Fundraising Verbandes nachgelesen werden (www.fundraisingverband.de).


