Vor dem Hintergrund der aktuellen Datenskandale hat sich der dringende Handlungsbedarf der Bundesregierung verschärft. Seit dem 10. Dezember liegt nun der aktuelle Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vor, der im nächsten Jahr noch das parlamentarische Verfahren durchläuft (Bundesrat und Bundestag).
Deshalb an dieser Stelle kurz die wichtigsten Punkte für das Fundraising, eine ausführliche Darstellung und Information erfolgt in den kommenden Wochen, sobald der Gesetzentwurf und seine Konsequenzen analysiert und weitere schritte abgesprochen worden sind.
Gemeinnützige Organisationen können auch weiterhin Adressen beziehen (bisheriges Listenprivileg) um Spendenwerbung durchzuführen. Der Verbraucher muss zukünftig der Verwendung seiner Adresse für "Werbung" explizit zustimmen, geschieht dies mündlich, muss danach eine schriftliche Bestätigung seitens der Organisation erfolgen. Der Verbraucher hat so die Möglichkeit jederzeit Auskunft über den Inhalt und den Nachweis seiner Einwilligung zu erhalten und kann dieser jederzeit für die Zukunft widersprechen.
Für die Wirtschaft wird ein Datenschutzauditsiegel eingeführt, das Unternehmen erlaubt, sich freiwillig einer Kontrolle zu unterziehen, um so die Datensicherheit nachzuweisen.
Das Gesetz soll eine Übergangsfrist von drei Jahren haben (von 1. Juli 2009 bis 1. Juli 2011).
Die Auswirkung im Einzelnen müssen noch überprüft werden. Der Deutsche Fundraising Verband wird die weitere Entwicklung beobachten und sich aktiv an der Meinungsbildung der Öffentlichkeit und der politischen Gremien mitwirken. Nähere Informationen dazu finden Sie in Kürze unter www.fundraisingverband.de. | |