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Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln. Interviw mit Michael Bonefeld

Wenn die Unternehmensnachfolge nicht geregelt wird

„Das kann der Dolchstoß sein"

Rechtsanwalt Michael Bonefeld rät, gerade in Zeiten der Krise Vorsorge zu treffen

An den eigenen Tod mag niemand gerne denken, auch ein Unternehmer nicht. Nur knapp 25 Prozent aller Firmeninhaber haben deshalb ihre Nachfolge zu Lebzeiten geregelt. Sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen, kann jedoch eine Firma zerstören. So manch zerstrittene Erbengemeinschaft hat bereits florierende Firmen in den Ruin getrieben und damit Arbeitsplätze vernichtet. Die SZ sprach mit Rechtsanwalt Michael Bonefeld, Spezialist für Erb- und Familienrecht.

Was kann man bei der Unternehmensnachfolge falsch machen?

 Der typische Fehler ist, dass man eine Einzelbetrachtung macht statt einer ganzheitlichen. Zum Beispiel gehört zur Absicherung der Nachfolge genauso selbstverständlich ein Ehevertrag wie Regelungen für minderjährige Kinder. Wenn es minderjährige Kinder gibt, kann daraus eine gefährliche Situation entstehen. Die Mutter darf nämlich, wenn der Vater und Unternehmensinhaber gestorben ist, die Kinder nicht mehr rechtlich vertreten, da sie gleichberechtigte Erben sind. Die Kinder bekommen dann einen gesetzlichen Vertreter, der natürlich Einblick in die Geschäftsgeheimnisse bekommt. Für Teilbereiche muss das auch noch das Vormundschaftsgericht genehmigen.

Wieso ist das so gefährlich?

Weil so ein Zustimmungsverfahren in einer Großstadt zirka sechs Monate lang dauert. Darauf wartet kein Geschäftspartner. Das schränkt die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens für einen längeren Zeitraum total ein.

Das ist nur ein möglicher Fehler.

Ja, das war ja erst der zivilrechtliche Bereich. Steuerliche Aspekte haben wir noch gar nicht berücksichtigt. Einer der klassischen Fehler hier ist, dass man den Gesellschaftsvertrag und das Testament, das man hoffentlich hat, nicht aufeinander abstimmt. Denn zur Überraschung vieler geht die gesellschaftsvertragliche Regelung immer vor.

Hat die Erbschaftssteuerreform die Situation verschärft?

Für Betriebe mit weniger als zehn Angestellten ist es nicht unbedingt schlechter geworden. Für solche mit mehr als zehn schon. Denn für diese gilt, dass 650 Prozent der Lohnsumme der letzten sieben Jahre vor dem Übergang erreicht werden müssen. Das heißt, wer Leute entlassen muss und die Lohnsumme nicht erreicht, dem wird auch noch die sonst übliche Steuerermäßigung bei Unternehmensnachfolge in Höhe von 85 Prozent gestrichen. Er ist also doppelt bestraft.

Wie kann man das durch eine rechtzeitige Regelung verhindern?

Das geht nur, indem langfristig an die Regelung der Nachfolge herangeht. Man muss rechtzeitig mit einem Beraterteam die Grundlagen klären und dann regeln. Denn gerade in der Wirtschaftskrise ist das ein Dilemma: Wer kann schon in der heutigen Zeit für die nächsten sieben oder zehn Jahre vorplanen? Die ungeklärte Nachfolge kann gemeinsam mit der Wirtschaftskrise den Dolchstoß für ein Unternehmen bedeuten. Leider ist es aber meistens so, dass Unternehmer gerade in schwierigen Zeiten am wenigsten darüber nachdenken wollen. Wer jedoch Erbstreitigkeiten nach seinem Tod riskiert, die das Unternehmen eventuell zerstören, vernichtet letztlich auch Arbeitsplätze. Man sollte da auch an die soziale Verantwortung der Firmeninhaber appellieren.

Interview: Claudia Wessel

SCHLOSS-GESPRÄCH

Unternehmer, die sich bei Fachleuten über alle Facetten der Unternehmensnachfolge informieren möchten, sind zu den Münchner Schloss-Gesprächen ins Nymphenburger Schloss eingeladen. Der nächste Termin ist am Dienstag, 24. März, von 13 bis 18 Uhr. Veranstalter ist die Agentur „Die Werbeprofis". Michael Bonefeld spricht hier über die Erbschaftssteuerreform. Anmeldung unter email@dieing.com.

 Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26. Februar 2009

 

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